Ablauf und Kosten

Ablauf

Im Anschluss an Ihre Kontaktaufnahme geht es in nur drei Schritten zu Ihrem Therapieplatz.

 

Erstgespräch: Zu Beginn der Behandlung erfolgt ein ausführliches Erstgespräch, in dem Ihre aktuelle Situation, Ihre Beschwerden sowie Ihre Ziele gemeinsam besprochen werden. Darauf aufbauend erfolgt eine sorgfältige diagnostische Einordnung und die Planung des weiteren Vorgehens. 

 

Probatorik: Nach dem Erstgespräch folgen bis zu vier probatorische Sitzungen, die ohne vorherige Beantragung bei der Krankenkasse in Anspruch genommen werden können. Diese dienen dem Aufbau einer vertrauensvollen therapeutischen Beziehung, der Diagnosestellung und der Informationsgewinnung. Am Ende der Probatorik erstellen wir gemeinsam ein Modell zur Entstehung und Aufrechterhaltung Ihrer Beschwerden. Auf dieser Grundlage entwickeln wir Ihre individuellen Therapieziele.

 

Antragsstellung: Wenn Sie dies wünschen, stelle ich nach den probatorischen Sitzungen einen Antrag auf Kostenübernahme bei Ihrer Krankenkasse oder Beihilfestelle. In der Regel ist hierfür eine ärztliche Abklärung durch Ihren Hausarzt, Psychiater oder Neurologen erforderlich, der einen Konsiliarbericht erstellt. Dieser Bericht wird dem Antrag auf Kostenübernahme beigefügt.

 

Therapeutische Sitzungen: Die Krankenkassen bewilligen in der Regel zunächst ein Kontingent von 25 Sitzungen im Rahmen einer Kurzzeittherapie bzw. 45 Sitzungen bei einer Langzeittherapie. Jede Sitzung umfasst 50 Minuten. Bei weiterbestehendem therapeutischem Bedarf können anschließend zusätzliche Stunden über einen Verlängerungsantrag beantragt werden.

Kosten

Die Abrechnung erfolgt gemäß der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Sollten Sie Fragen zum Steigerungssatz oder zu den Kosten haben, können wir dies gerne im Vorfeld klären. 

Private Krankenversicherung/Beihilfe: Bei Privatversicherten/Beihilfe erfolgt die Abrechnung in der Regel nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Die Kosten werden – abhängig vom jeweiligen Tarif – ganz oder teilweise von der privaten Krankenversicherung übernommen. Es empfiehlt sich, vor Beginn der Behandlung die individuellen Erstattungsbedingungen mit Ihrer Versicherung zu klären.

Selbstzahlerinnen und Selbstzahler: Als Selbstzahlerin oder Selbstzahler haben Sie die Möglichkeit, die Behandlung unabhängig von Versicherungsleistungen in Anspruch zu nehmen. Die Abrechnung erfolgt ebenfalls nach der GOP. Der Vorteil liegt in einer besonders flexiblen Gestaltung der Therapie ohne Antragsverfahren oder Vorgaben durch Kostenträger.

Kostenerstattung (gesetzlich Versicherte): In bestimmten Fällen besteht für gesetzlich Versicherte die Möglichkeit, eine psychotherapeutische Behandlung im Rahmen des sogenannten Kostenerstattungsverfahrens in Anspruch zu nehmen. Dieses Verfahren greift, wenn zeitnah kein Therapieplatz bei kassenzugelassenen Therapeutinnen oder Therapeuten verfügbar ist. Nach entsprechender Antragstellung bei der Krankenkasse können die Kosten unter bestimmten Voraussetzungen übernommen werden.

Gerne unterstütze ich Sie auf Wunsch bei der Orientierung im Vorgehen. 

Ausfallhonorar & Terminabsage

Sollten Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, bitte ich um eine Absage mindestens 48 Stunden (zwei Werktage) im Voraus, damit der Termin gegebenenfalls an andere Patienten vergeben werden kann. Erfolgt die Absage später und liegt kein triftiger Grund vor, wird ein Ausfallhonorar in Höhe von 100 € fällig.

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